Allgemeine Geschäftsbedingungen

[1.] Angebote
Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich und sind samt zugehörigen Beilagen und
Mustern, Maßbildern und Beschreibungen Eigentum des Lieferers und dürfen weder vervielfältigt noch
Dritten ohne unsere Zustimmung zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert
werden und sind ohne Aufforderung sofort zurückzustellen, wenn die Bestellung anderweitig erteilt
wurde. Die den Angeboten beiliegenden Zeichnungen, Maßskizzen und sonstigen Angaben sind unverbindlich.
Bei Lagerware bleibt zwischenzeitlicher Abverkauf der angebotenen Liefergegenstände
vorbehalten. Die angebotenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Wenn eine Umsatzsteuer
gesetzlich vorgeschrieben ist, so wird diese getrennt in Rechnung gestellt.

[2.] Schutzrechte
An den vom Lieferer bzw. seinen Angestellten in Erfüllung eines Vertragsverhältnisses geschaffenen
Werken kommt dem Besteller, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, keine wie auch immer
gearteten Rechte zu. Sämtliche Leistungen des Lieferers einschließlich jener aus Präsentationen (z.B.
Pläne, Detailpläne, Anregungen, Ideenskizzen, Vorentwürfe, Entwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte,
etc.) sowie auch einzelner Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale
im Eigentum des Lieferers und können vom Lieferer jederzeit, sollten sie an den Besteller
übergeben worden sein, zurückverlangt werden.
Die Werke des Lieferers dürfen nicht abgeändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer,
sind unzulässig.

[3.] Auftragsannahme und Umfang der Lieferungspflicht
Für den Vertrag ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers uns gegenüber unter Zugrundelegung
unserer AGB maßgeblich, wobei wir uns hiefür eine Frist von 2 Wochen ab Zugang der Bestellung
vorbehalten. Diese Frist verlängert sich auf 4 Wochen, sofern hierfür eine sachliche Rechtfertigung
(insbesondere aufgrund der Art und Umfang des Auftrages, in Folge Nachforschung über die
Verfügbarkeit der erforderlichen Leistungen, aus Gründen der Unternehmensorganisation oder wegen
Bonitätsprüfungen) besteht und wir umgehend jedoch jedenfalls innerhalb der 2-wöchigen Frist den
Besteller auf die bevorstehende Verlängerung der Frist zur Bestätigung des Auftrages schriftlich in
Kenntnis gesetzt haben. Zur Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgebend. Insbesondere
bedürfen Nebenabreden sowie Zusagen von Vertretern unserer schriftlichen Bestätigung. Für die
Durchführung des Auftrages gelten ausschließlich die vorliegenden Lieferbedingungen. Einkaufsbe
dingungen des Bestellers oder Abänderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie alle
sonstigen Vereinbarungen sind für uns nur soweit verbindlich, als diese von uns schriftlich anerkannt
wurden. Bemusterung von Sonderprodukten: Das Bemusterungsprodukt muss einer Leistungsverzeichnis-
bzw. Angebotsposition entsprechen und wird zu Leistungsverzeichnis- bzw. Angebotsbedingungen
gegen Auftragserteilung geliefert und berechnet.

[4.] Preis- und Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten ab Werk oder Lager des jeweiligen Lieferers, ausschließlich Verpackung und Fracht.
Änderungen bei Sonderaufträgen in Bezug auf Stückzahl und konstruktive Ausführung sind nach Erstellung
der Fertigungsunterlagen nur gegen vollen Ersatz der durch die Änderung verursachten Kosten
möglich. Falls während der Ausführung eines Auftrages Ereignisse eintreten, auf die der Lieferer
keinen Einfluss hat, welche die Erfüllung des Auftrages zu den vereinbarten Bedingungen unmöglich
machen oder eine den Lieferer nicht zumutbare Erhöhung der Gestehungskosten nach sich ziehen,
steht es dem Lieferer frei, von den Lieferungen zurückzutreten, falls der Besteller den neuen Preisen
oder der Änderung der Bedingungen nicht zustimmt. Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Rechnungsdatum netto nach Erhalt der Rechnung. Andere Skontosätze oder andere Skontobedingungen
werden nur über besondere schriftliche Vereinbarung gewährt. Schecks werden stets unter
üblichem Vorbehalt gutgeschrieben, Wechsel können nur über besondere Vereinbarung zahlungshalber
übernommen werden. Jede andere Vereinbarung, insbesondere die Vereinbarung der Übernahme
von Wechsel an Zahlung statt, gilt ausdrücklich als nicht getroffen. Der Lieferer berechnet die ortsüblichen
Diskontzinsen und Spesen, die sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig sind. Bei Überschreitung
des Zahlungszieles werden Verzugszinsen im Verhältnis zu einem Unternehmer mit 8 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz, für Verbraucher mit 4 Prozentpunkten verrechnet. Bei Zahlungsverzug von
mehr als 90 Tagen oder im Falle der Einleitung des Insolvenzverfahrens sind sämtliche eventuell eingeträumten
Nachlässe verwirkt und die Brutto-Fakturen-Beträge zu bezahlen. Die Verzugszinsen-
Berechnung erfolgt von den Brutto-Beträgen ab Fälligkeitsdatum der Faktura.

[5.] Lieferung und Versand
Die angegebenen Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Die Lieferfristen sind maßgebend für
den Zeitpunkt der Lieferung ab Werk. Die angegebenen Lieferzeiten können in angemessener Weise
überschritten werden, wenn Verzögerungen oder Unterbrechungen eintreten, deren Abwendung oder
Verringerung nicht in unserer Macht liegt oder nicht zumutbar ist oder wenn diese im Bereich des Bestellers
liegen (insbesondere, wenn dieser nachträglich Änderungen in Auftrag gibt) und wir den Besteller
ehestens nachweislich verständigen. Liegen die Umstände, die zu einer Behinderung geführt
haben, im Bereich des Bestellers, hat dieser uns vom Wegfall der Behinderung unverzüglich in Kenntnis
zu setzen. Für allfällig entstandene Schäden haften wir nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für Verbraucher gilt § 6 Abs. 2 Z 5 KSchG. Eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist
tritt insbesondere ein, wenn der Besteller seine Verpflichtungen nicht einhält oder wenn durch unvor
hergesehene oder unverschuldete oder außergewöhnliche Ereignisse im Werk des Lieferers oder bei
seinem Zulieferanten die Lieferung verzögert wird. Treffen Kriegsfall, Mobilmachung, Aufruhr oder
Besetzung oder gleichzuhaltende Ereignisse höherer Gewalt ein, so ist der Lieferer berechtigt, den
Vertrag aufzuheben. Bei Verzögerungen von Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte wegen
der üblichen Teilmengen geltend machen. Der Liefertermin gilt nur dann als Fixtermin, wenn er ausdrücklich und schriftlich als solcher bezeichnet wird.

[6.] Lieferung und Versand
Gefahrenübergang erfolgt mit Absendung der Lieferung. Verladung und Versand der Liefergegenstände
erfolgen in allen Fällen auf Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung und beliebige
Versandart vereinbart sind. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gehen Verladung und Versand der
Liefergegenstände auf Rechnung des Bestellers. Schadenersatzansprüche für während des Verladens
durch Dritte entstandenen Bruch werden bei sachgemäßer Verpackung der Ware abgelehnt. Für
Schäden, die der Lieferer oder eine Person, für die er einzustehen hat, verschuldet hat, wird nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet. Im Falle von Abgängen oder Beschädigungen während
des Transportes obliegt die Reklamation gegenüber dem Beförderer dem Besteller, dem empfohlen
wird, die sofortige amtliche Tatbestandsaufnahme mit Stückzahl und Nettogewicht zu veranlassen.

[7.] Rücktritt
Voraussetzung für die Lieferpflicht ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Bestellers. Wenn wir nach
Vertragsabschluss Auskünfte erhalten, welche die Gewährung eines Kredites, in der sich aus dem
Auftrag ergebenen Höhe nicht als unbedenklich erscheinen lassen, oder wenn sich Tatsachen ergeben,
welche einen Zweifel in dieser Hinsicht zulassen, ob insbesondere eine erhebliche Verschlechterung
der Vermögensverhältnisse, Zahlungseinstellung, Geschäftsaufsicht, Konkurs, Geschäftsauflösung
usw. oder wenn der Besteller Vorräte, Außenstände oder gekaufte Ware verpfändet oder als
Sicherheit für andere Gläubiger bestellt oder fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt, so ist
der Lieferer berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheit zu verlangen oder vom Vertrage zurückzutreten
oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder soweit eine andere Zahlung als Barzahlung
vereinbart wurde, Barzahlung zu verlangen.

[8.] Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher, dem Lieferer gegen den Abnehmer zustehender
Forderungen unser Eigentum. Durch den festen Einbau und/oder Verarbeitung wird der Eigentumsvorbehalt in keiner Weise beeinträchtigt.

[9.] Reklamation und Gewährleistung
Für Verbrauchergeschäfte gelten die verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen. In allen anderen
Fällen gilt Folgendes: Reklamationen sind schriftlich binnen 8 Tagen nach Lieferung der Ware einzubringen.
Die Gewährleistung bezieht und beschränkt sich auf Folgendes: Für alle gelieferten Geräte
und Zubehörteile übernimmt der Lieferer bei Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch
den Abnehmer eine Gewähr derart, dass er für alle Teile, welche während einer Frist von 12 Monaten
ab dem Tag der Lieferung nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder
mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, innerhalb angemessener Frist, kostenlos
Ersatz leisten bzw. dass diese Mängel im Werk kostenlos behoben werden. Im letzteren Falle sind
die Waren frachtfrei zu uns zurückzusenden. Für alle mitgelieferten oder eingebauten fremden Erzeugnisse
übernehmen wir nur die Gewähr, welche die Erzeuger derselben uns gegenüber eingehen.
Alle durch die Ausbesserung oder Auswechslung entstehenden Frachtspesen gehen grundsätzlich zu
Lasten des Bestellers und für Gewährleistungsarbeiten am Aufstellungsort sind uns die notwendigen
Hilfsarbeiter, Gerüste, Kleinmaterialien usw. unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Ausgetauschte
Teile werden unser Eigentum. Wir haften nicht für Beschädigungen, die durch Einwirkung dritter Personen,
unsachgemäße Montage, Überbeanspruchung, Überspannung, chemische Einflüsse oder
durch sonstige für die betroffene Ware über das übliche Ausmaß hinausgehende Beanspruchung
entstehen.

[10.] Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen iSd Produkthaftungsgesetzes, die der Besteller oder Dritte aus dem
Titel der Produkthaftung iSd Produkthaftungsgesetzes gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei
denn, dass der Kunde nachweist, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob
fahrlässig verschuldet worden ist.

[11.] Rücknahme von Ware
Die Rücknahme von Waren ist eine Kulanzlösung und muss ausdrücklich vereinbart sein. Je nach
Zustand und Alter der retournierten Ware sind wir berechtigt, Abzüge vom ursprünglichen Preis (Manipulationsgebühr) vorzunehmen Die Rücknahme von Sonderleuchten, Sonderkonstruktionen und
nicht serienmäßigen Bauteilen durch uns ist nicht möglich.

[12.] Erfüllungsort, Verbindlichkeit der Verträge
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Salzburg, wobei für Verbraucher die Bestimmungen des § 14
KschG unberührt bleiben. Für das Vertragsverhältnis gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des
UN-Kaufrechtes. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile entbindet den Besteller im Übrigen
nicht vom Vertrag. Die Rechte des Bestellers aus dem Vertrag sind nicht übertragbar. Für den Fall,
dass eine Bestimmung unwirksam wird, behalten die übrigen Klauseln ihre Gültigkeit und anstelle der
ungültigen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die ihr wirtschaftlich am Nächsten steht. Sollte eine der
vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch der übrige
Inhalt nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem
Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am Nächsten
kommt.

[13.] Sonderbestimmungen über Verträge im Fernabsatz
[13.1.] Vertragsabschluss
Die Online-Darstellungen unserer Produkte stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern
einen unverbindlichen Onlinekatalog. Der Kaufvertrag kommt mit unserer separaten Auftragsbestimmung
oder Lieferung der Ware zustande.
Alle unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Wir liefern so lange der Vorrat reicht.

[13.2.] Rücktrittsrecht
Der Verbraucher kann ohne Angabe von Gründen innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Ware von dem
im Wege des Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurücktreten (§§ 5 a ff KSchG). Die Rücktrittsfrist
beginnt ab Erhalt der Lieferung. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der genannten Frist
ohne Angaben von Gründen an uns abgesendet wird, wobei Samstage nicht als Werktage zählen.
Falls der Besteller von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht hat, ist die gelieferte Ware umgehend
– spätestens aber binnen 14 Tagen – auf eigene Gefahr und Kosten an uns zurückzusenden.
Dabei sind allenfalls bereits gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben.